Entwicklung Zertifizierungsprogramm NDT RAILWAY

Ausgangspunkt - DIN 27201-7:2006

Ausgangspunkt der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Begutachtung und Anerkennung der ZfP-Prüfprozesse (ZfP: zerstörungsfreie Prüfung) bildet die DIN 27201-7:2006. Diese Norm forderte (Kap. 4.1): „Werden zerstörungsfreie Prüfungen im Rahmen der Instandhaltung von Fahrzeugen notwendig, ist einefachlich zuständige Stelle zu beteiligen“.

Bezüglich der Anerkennung der fachlich zuständigen Stelle selbst legte die DIN 27201-7:2006 fest: „Die Anerkennung einer fachlich zuständigen Stelle erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP) mit ihrem Fachausschuss zerstörungsfreie Prüfung im Eisenbahnwesen (FA Bahn) in Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.“

Der Fachausschuss „ZfP im Eisenbahnwesen der DGZfP erstellte für die Anwendung der DIN 27201-7 zwei Richtlinien (ISB 1 und ISB 2), die die Anforderungen an eine fachlich zuständige Stelle und Verfahrensanweisung zur Anerkennung einer Werkstatt durch die fachlich zuständige Stelle beschrieben.

 

Historie – Fachlich zuständige Stelle W.S. Werkstoff Service GmbH

Die W.S. Werkstoff Service GmbH ließ sich im Jahre 2010 durch den Fachausschuss „ZfP im Eisenbahnwesen“ der DGZfP und die Aufsichtsbehörde (EBA) begutachten und erhielt im selben Jahr die Anerkennung als fachlich zuständige Stelle. Seit Ende 2010 hat W.S. Werkstoff Service mehr als 70 Werkstätten in 17 Ländern Europas auditiert und Anerkennungen nach DIN 27201-7 ausgesprochen.

Das ZfP-Anerkennungsverfahren, welches durch die fachlich zuständigen Stellen über Jahre durchgeführt wurde, entsprach seinem Wesen nach einer Zertifizierung, denn es beinhaltet:

  • Evaluierung der Konformität der ZfP-Prozesse mit normativen Anforderungen in Form einer Begutachtung in der Werkstatt
  • Planende Informationssammlung (Sammlung objektiver Konformitätsnachweise) auf Basis einer Checkliste insbesondere durch Dokumenteneinsicht, Gespräche mit dem ZfP-Personal und Besichtigung der praktischen Durchführung der ZfP in der Werkstatt 
  • falls Abweichung von den normativen Vorgaben vorhanden, Festlegung und Erledigung von Korrekturmaßnahmen und falls notwendig, Nachaudits vor Ort
  • Erstellung eines Berichtes über die Begutachtung durch den Begutachter
  • Bewertung der Begutachtungsergebnisse des Berichtes und Entscheidung durch eine zweite Person, die nicht identisch mit dem Begutachter ist (Vier-Augen-Prinzip)
  • Anerkennungsbestätigung durch Übermittlung einer Anerkennungsurkunde an die Werkstatt
  • Überwachung der Konformität durch regelmäßige Überwachungen – im Falle der W.S. Werkstoff Service GmbH in der Mitte des Anerkennungszeitraums von 3 Jahren
  • Re-Anerkennung nach Ablauf des Anerkennungszeitraumes

Nach der Revision der DIN 27201-7 im Jahre 2014 sieht die DIN 27201-7 das Konzept der fachlich zuständigen Stelle und damit eine Werkstättenanerkennung durch eine fachlich zuständige Stelle nicht mehr vor, ebenso existiert nicht mehr eine Anerkennung einer solchen Stelle durch unabhängige Dritte (DGZfP, EBA).

Jedoch müssen die rechtlich neu geschaffenen ECM (siehe EU-Verordnung 445/2011) im Rahmen Ihrer Werkstättenbeurteilung aber auch die Werkstätten selbst, wenn sie ein eigenes Zertifikat anstreben, die Konformität ihrer ZfP-Prozesse nachweisen. Für diesen Konformitätsnachweis ist eine entsprechende kompetente dritte Stelle aus Sicht des Marktes und der interessierenden Kreise hilfreich und gewünscht.

 

Perspektive – Zertifizierungsstelle W.S.cert GmbH

Auch nach dem Wegfall der normativ geregelten Werkstättenanerkennung durch eine fachlich zuständige Stelle infolge Normenrevision wünscht der VPI, der europaweit über 170 Unternehmen der Schienentransportbrache mit etwa 150 Instandhaltungswerkstätten aus 17 Ländern Europas organisiert, die Konformitätsbewertung der ZfP-Aktivitäten der Werkstätten aufrechtzuerhalten, da sie sich in der Vergangenheit bewährt haben und als ein Baustein des hohen Sicherheitsniveaus im Sektor Eisenbahn betrachtet werden können.

Der VPI-Instandhaltungsleitfaden, dessen Modul 09 die Organisation und Durchführung der zerstörungsfreien Prüfungen an Eisenbahnkomponenten beschreibt, ist in zahlreiche Sprachen übersetzt und entwickelt sich zum führenden Regelwerk im Bereich der Eisenbahninstandhaltung.

VPI und W.S.cert GmbH wollen die Werkstättenanerkennung zukünftig auf privatwirtschaftlicher Basis und auf der Grundlage einer Produktzertifizierung nach EN ISO/IEC 17065 realisieren und haben dazu gemeinsam das Zertifizierungsprogramm „NDT Railway“ entwickelt.

Das Zertifizierungsprogramm ist dabei inhaltlich so konzipiert, dass es nicht nur den Bedürfnissen des VPI entspricht, sondern grundsätzlich auch für die Konformitätsbewertung beliebiger ZfP-Aktivitäten in der Eisenbahninstandhaltung geeignet ist und auch die Anforderungen der DIN 27201-7 erfüllt.  

W.S. Werkstoff Service hat zu diesem Zweck die Anerkennungstätigkeiten der vormals fachlich zuständigen Stelle ausgegliedert in die W.S. cert GmbH, um den Anforderungen der EN ISO IEC 17065 optimal gerecht zu werden.

Die Tätigkeit der Zertifizierungsstelle auf Basis der EN ISO/IEC 17065 soll in den Augen der Programmeigner VPI und W.S.cert folgenden Zielen dienen:

  • Nachweis der Kompetenz der Zertifizierungsstelle, die Konformitätsbewertung der ZfP-Aktivitäten der Werkstätten auf Basis der EN ISO/IEC 17065 durchführen zu können. Dies dient der Vertrauensbildung zwischen Zertifizierungsstelle und Werkstatt, und hat ebenso einen vertrauensbildenden Effekt für die Werkstatt ihrem Kunden gegenüber.
  • Etablierung eines anerkannten Zertifizierungsprogramms, das unabhängig von nationalen Normen europaweit anwendbar ist.
  • Gewährleistung der europaweit einheitlichen Konformitätsbewertung der ZfP-Aktivitäten von Werkstätten und der Durchführung der ZfP-Aktivitäten im Sektor Eisenbahninstandhaltung europaweit auf gleichbleibend hohem Niveau.
  • Herstellung der Kompatibilität der Konformitätsbewertung der ZfP-Aktivitäten mit den Zertifizierungsprozessen nach Verordnung (EU) Nr. 445/2011 (ECM-Zertifizierung).